Rechtsanwalt und Notar Matthias Dols
Ihr Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
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Notar in Berlin - herzlich willkommen

Auf dieser Seite finden Sie wertvolle Informationen zu meiner Tätigkeit als Rechtsanwalt und Notar in Berlin. 

Der Notar - vom Gesetzgeber an Ihrer Seite

Als Notar stehe ich Vertragspartnern in allen schwierigen und folgenreichen Rechtsangelegenheiten als unparteiischer Berater zur Verfügung und bereite die Urkunden nach den Wünschen der Parteien vor.

Vor allem unterstütze ich die Vertragspartner bei der Gestaltung ihrer Rechtsbeziehungen und vermittle ihre Interessen.

Als Notar bin ich unparteiisch. Streitigkeiten darf ich keinesfalls autoritär oder einseitig entscheiden. Deshalb ist mein Rat als Dienstleistung zu verstehen. Den Vertragspartnern steht es frei, ob sie ihm folgen oder nicht.

Meine Dienstleistung als Notar Berlin

Zu Beginn einer jeden Beratung ermittle ich auf das Genaueste die Interessen und Ziele der Vertragspartner.

Doch nicht immer ist alles, was die Vertragspartner sich wünschen, möglich. Deshalb werde ich im Sinne eines freiwilligen Interessenausgleichs die Beteiligten zu einem Ergebnis führen, das rechtlich möglich ist und ihrem wahren Willen entspricht.

Wird eine Einigung erzielt, münden die Verhandlungen in einem Vertrag; denkbar sind beispielsweise Kaufvertrag, Erbvertrag oder auch ein Gesellschaftsvertrag.

Beim Abschluss eines Vertrages berate und belehre ich die Parteien über den (möglichen) Vertragsinhalt und die Risiken und stelle sicher, dass auch unerfahrene Beteiligte nicht benachteiligt werden.

Bei der Gründung einer Gesellschaft, etwa einer GmbH oder einer Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) – kurz „UG“ – bereite ich den Gesellschaftsvertrag vor und melde die Gesellschaft bei dem zuständigen Handelsregister an. 

Auch bei der Beurkundung von Testamenten, Erbverträgen, Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen stehe ich Ihnen gerne zur Seite. Gerade der Bereich der Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten ist ein sensibler Bereich, in dem es wichtig ist, dass nur solche Personen bevollmächtigt werden, denen man auch wirklich vertrauen kann. 

Häufig wird eine Beurkundung von den Beteiligten aber auch gewünscht, obwohl vom Gesetz nicht ausdrücklich vorgeschrieben.

Tatsächlich empfehle ich die Inanspruchnahme des Notars bei allen wichtigen Verträgen und Erklärungen (z. B. Verträge zu Personengesellschaften oder komplizierten Miet- und Pachtverträge).

Auch hier können die Beteiligten von der Sachkunde und der Erfahrung des Notars profitieren. Mit der Beurkundung wird die Vereinbarung der Parteien beweissicher dokumentiert, so dass sich Meinungsverschiedenheiten später leichter klären lassen.

Bei der Wahl eines Notars Ihres Vertrauens sind Sie als rechtsuchender Bürger völlig frei. Ort und Amtssitz  spielen hierbei keine Rolle. So kann etwa der Kaufvertrag über ein Grundstück in Stuttgart ohne weiteres auch von einem Notar in Berlin beurkundet werden.

Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht

Als Rechtsanwalt habe ich mich auf den Bereich rund um Immobilien und das Insolvenzrecht spezialisiert. Ich befasse mich als Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht intensiv mit dem Mietrecht und dem Wohnungseigentumsrecht. Hier können Sie von meinem Fachwissen profitieren. Mehr zum Thema Mietrecht erfahren Sie hier, zum Thema Wohnungseigentumsrecht (WEG-Recht) erfahren Sie hier.


Zu meiner Person als Notar und Fachanwalt

Neben meiner Amtstätigkeit als Notar bin ich zugleich als Rechtsanwalt zugelassen und betreibe gemeinsam mit meinem Kollegen Rechtsanwalt Jörg Franzke eine Rechtsanwaltskanzlei mit der Spezialisierung auf die Bereiche Immobilienrecht und Insolvenzrecht.

Ich bin zugleich Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht. Zu meiner anspruchvollen Klientel zählen Grundeigentümer, Wohnungseigentümer, Banken, Hausverwalter, Makler oder Bauträger.

Im Bereich des Insolvenzrechts bin ich als Treuhänder bei verschiedenen Gerichten in Berlin tätig und berate und unterstütze auch in Not geratene Schuldner bei der Erzielung eines Vergleichs oder aber - wenn es sich nicht vermeiden lässt - bei der Vorbereitung ihres Insolvenzverfahrens. 

Die Rechtsfragen meiner Mandanten sind mir bestens bekannt. 

Schließlich vertrete ich für Banken bundesweit bei der Verwertung ihrer Sicherheiten im Wege der Zwangsversteigerung.

Als Spezialist für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht begleite ich regelmäßig Fachveranstaltungen und Fortbildungskongresse und stehe mit der Fachliteratur in regem Austausch. Gerade im Immobilienrecht ist eine lückenlose Fortbildung für den Rechtsberater unverzichtbar. So können auch Sie von stets aktuellem Fachwissen profitieren.


Zum Thema Notar habe ich folgende Webseiten für Sie gefunden:


Falls Sie Insolvenz beantragen müssen, können Sie dies auch online auf dem von mir und meinen Kollegen Rechtsanwalt Franzke initiierten Online-Portal "www.online-schuldenfrei.de" tun.

Besuchen Sie auch den gemeinsamen Internetauftritt mit meinem Sozius Rechtsanwalt Jörg Franzke unter



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