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Insolvenzrecht für Privatpersonen, Gewerbetreibende und Freiberufler
Privatpersonen, Freiberufler oder Betriebsinhaber... Jedermann kann durch widrige Umstände völlig unverschuldet in finanzielle Bedrängnis geraten. Die darauf folgenden Zwangsvollstreckungsmaßnahmen der Gläubiger rauben dem Schuldner jedes positive Lebensgefühl und engen den finanziellen Spielraum ein.
Höchste Zeit, dass Sie Abhilfe schaffen: Die neue Insolvenzordnung samt Restschuldbefreiung bietet verschuldeten Personen einen Weg aus der Überschuldung.
Mein Beratungsangebot
Als Verbraucher erhalten Sie von mir - vergleichbar mit einer öffentlichen Schuldnerberatung - eine vollständige Insolvenzberatung und - falls gewünscht
- auch die Unterstützung bei der Vorbereitung einees Antrages auf Verbraucherinsolvenz. Die Beratungskosten bezahlen Sie mit einem "Beratungsschein", der vergleichbar ist mit der Prozesskostenhilfe in einem "normalen" Gerichtsverfahren. Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Als Gewerbetreibender oder Freiberufler hat meine Beratung zum Ziel dass die Abwicklung des Unternehmens für Sie als Inhaber / Geschäftsführer möglichst glatt verläuft. Dabei versuchen wir insbesondere Strafbarkeit und persönliche Haftung zu vermeiden.
Ihr privates Eigentum wird - natürlich soweit legal - bestmöglich vor einem Gläubigerzugriff geschützt. Auch ein Schuldner besitzt Rechte und diese wissen wir optimal für Sie zu nutzen.
Möglicherweise ist überhaupt kein Insolvenzantrag erforderlich, weil sich der Zahlungsengpass mit einem außergerichtlichen Schuldenvergleich abwenden lässt.
Wie verläuft die Rechtsberatung?
Bevor es zu einem Insolvenzantrag kommt, sollten wir klären, welche Vermögenswerte Sie für sich behalten dürfen und welche nicht. Dann bearbeiten wir den Insolvenzantrag.
Im einzelnen:
Sie vereinbaren mit mir einen Termin.Bringen Sie bitte Ihre Gläubigerunterlagen mit, wie: Zahlungsaufforderungen, Mahn- und Vollstreckungsbescheide, Kontoauszüge, Versicherungspolicen, usw.
Im Termin analysieren wir Ihre Vermögenssituation. Haben Sie Anspruch auf Beratungshilfe, werde ich diese für Sie beantragen.
Sind Sie Verbraucher, führe ich vor dem Insolvenzantrag das außergerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren für Sie durch.
5 Wochen nach dem Gesprächstermin kann Ihr Insolvenzantrag bei Gericht eingereicht werden.
Welche Kosten fallen an?
Alle Gebühren zur Vorbereitung einer Verbraucherinsolvenz verstehen sich als Festpreis.
In dem Gespräch klären wir, ob eine Entschuldung per Verbraucherinsolvenz überhaupt möglich und für Sie sinnvoll ist, wie man sich darauf vorbereitet, wie das Verfahren abläuft und all Ihre sonstigen Fragen.
Entscheiden Sie sich darauf hin für eine Verbraucherinsolvenz, gilt folgende Preisliste:
bis 5 Gläubiger: 490 EUR
6 bis 10 Gläubiger: 590 EUR
11 bis 16 Gläubiger: 740 EUR
17 bis 25 Gläubiger: 840 EUR
mehr als 26 Gläubiger: Vereinbarung
In komplizierten Fällen wie Immobilienbesitz gilt jeweils die nächst höhere Gläubiger-Kategorie.
Mit Ausgleich in drei Raten maximal vier Raten bin ich einverstanden.
Kostenangebot einholen
Endgültige Klarheit über die Anwaltskosten gewinnen Sie, indem Sie ein unverbindliches Kostenangebot bei mir einholen. Bitte Ihre Angelegenheit kurz beschreiben und ich teile Ihnen meine Honorarvorstellungen mit ersten Lösungsansätzen verbindlich mit.
Klicken Sie hier, um ein unverbindliches persönliches Kostenabgebot zu erhalten...
Beratung bei Sonderfällen
Schrottimmobilen:
In den letzten Jahren mehren sich Fälle mit sogenannten Schrottimmobilien und notleidenden Immobilienfonds. Gutverdienende Personen bekamen in den 80er und 90er Jahren als Altersabsicherung vorzugsweise Eigentumswohnungen, Immobilienfonds o.ä. aufgeschwatzt. Nach dem Erwerb stellt sich die Immobilie als Verlustgeschäft heraus und als nicht veräußerbar. Besonders in Berlin sind viele Immobilien notleidend geworden, nachdem das Land Berlin sich weitgehend aus der öffentlichen Förderung zurückgezogen hat.
Die Insolvenz gefährdet das Eigenheim:
Erfahrungsgemäß wünscht sich der in Geldnot geratene Ehegatte nichts sehnlicher, als das Eigenheim aus seiner Insolvenz herauszuhalten. Doch wie kann das Eigenheim gerettet werden? Durch Umschuldung oder Herauslösen aus der Insolvenzmasse? Auch hierzu berate ich Sie gerne.
Lesen Sie hier, wie das Insolvenzverfahren in den einzelnen Phasen abläuft.
Nutzen Sie meine Erfahrung
Als spezialisierter Anwalt verfüge ich über das erforderliche Fachwissen zu einer erfolgreichen Insolvenzberatung und habe dies anhand zahlreicher Verfahren immer wieder unter Beweis gestellt.
Zusätzlich kommt Ihnen meine Erfahrung als gerichtlich bestellter Treuhänder (so bezeichnet man den Insolvenzverwalter im vereinfachten Insolvenzverfahren für Privatpersonen) zugute, bei den Gerichten Hohenschönhausen, Spandau und Wedding. Die Kanzlei Dols | Franzke bearbeitet über 1.000 Insolvenzverfahren.
Anstelle Beratungstermin: Bequem von zuhause aus ...
Wenn bei Ihnen alles klar ist und Sie ohne persönliche Beratung einfach nur ein Verbraucherinsolvenzverfahren beantragen wollen, können Sie das auch ganz bequem von zuhause aus online erledigen. Gehen Sie auf meine Web-Seite
und füllen Sie dort alle erforderlichen Daten aus. Den Rest erledigt meine Kanzlei.
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