Rechtsanwalt und Notar Matthias Dols
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Wie viel kostet die Einleitung einer Insolvenz mit begleitender Beratung?

Meine Gebühren richten sich nach Anzahl der Gläubiger - die Höhe der Gebühr können Sie der unten stehenden Preisliste entnehmen. Ich bin mit einer Zahlung in drei Raten einverstanden.

Ich lege Wert Wert auf eine transparente Kostenstruktur. Deshalb richtet sich die Gebührenhöhe nach der Zahl der Gläubiger.

Alle Gebühren verstehen sich als Festpreis, somit können Sie genau kalkulieren. Berechnet werden die Gebühren nach der tatsächlichen Zahl der Gläubiger.

Das Beratungsgespräch zur Verbraucherinsolvenz kostet 50 EUR, die Sie bitte gleich zum Termin mitbringen.

Diese 50 EUR können Sie sich einsparen, wenn Sie den Antrag über unsere Webseite www.online-schuldenfrei.de stellen und dort Ihre Daten selbst eintragen.

Entscheiden Sie sich darauf hin für eine Verbraucherinsolvenz, gilt folgende Preisliste:

1 bis 5 Gläubiger:     440 EUR
6 bis 10 Gläubiger:    590 EUR
11 bis 16 Gläubiger:    740 EUR
17 bis 25 Gläubiger:    840 EUR
über 26 Gläubiger:    Vereinbarung

Mit Ausgleich in drei Raten bin ich einverstanden. Die Beratungsgebühr von 50 EUR wird nicht angerechnet.
 
In dem Beratungsgespräch klären wir, ob eine Entschuldung per Verbraucherinsolvenz sinnvoll und möglich ist, wie man sich darauf vorbereitet, wie das Verfahren abläuft und all Ihre sonstigen Fragen.

Wenn Sie entschlossen sind, die Verbraucherinsolvenz einzuleiten, beginnen wir mit der Vorbereitung des Verbraucherinsolvenzverfahrens. Dazu muss ich wissen, wer Ihre Gläubiger sind wie sich Ihre Vermögens- und Einkommensverhältnisse darstellen Deshalb bitte zum Termin mitbringen:

  1. Gläubigerpost (letzte Drohbriefe, Vollstreckungstitel, usw.)
  2. Vertragsunterlagen (z.B. Darlehensverträge, Leasingvertrag, Gerichtsurteile etc.)
  3. Mietvertrag
  4. Einkommensnachweis
  5. falls vorhanden: Lebensversicherungs-Police, Kfz-Brief, Grundbuch, usw.

Die Unterlagen müssen nicht vollständig, sollten allerdings soweit wie möglich geordnet sein.

Es ist sinnvoll, wenn Sie die die Unterlagen gleich zum ersten Gesprächstermin mitbringen, damit gegebenenfalls im Anschluss an dieses Gespräch gleich mit der Vorbereitung des Verbraucherinsolvenzverfahrens begonnen werden kann. Je früher die Vorbereitung beginnt, um so eher erhalten Sie später die Restschuldbefreiung.

Wenn Sie dies wünschen, betreue ich sie auch gerne während des gesamten laufenden Insolvenzverfahrens gegen Entrichtung einer monatlichen Pauschalgebühr in Höhe von 35 €.

Hier können Sie anrufen und einen Termin vereinbaren.

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