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Mietrecht für Vermieter und Mieter

Das Hauptinteresse des Vermieters besteht in einer kontinuierlichen Beratung, wie er die Rentabilität seiner Immobilien am besten sichern kann. Parallel dazu wünscht er eine möglichst reibungslose Verwaltung.

Kommt es zu Auseinandersetzungen mit einem Mieter, möchte der Vermieter seine Rechte schnell und präzise durchgesetzt wissen. Geschwindigkeit ist wichtig, denn jede weitere Mieteinbuße kostet Geld.

Im Gegensatz dazu besteht der Bedarf des redlichen Mieters an einem fairen Mietvertrag und einer intakten Wohnung. Vernachlässigt der Vermieter diese Pflichten, möchte der Mieter seine Rechte konsequent vertreten wissen.

Mein Beratungsangebot

Für Vermieter und Mieter ist eine erste rechtliche Einschätzung des Anliegens gleichermaßen wichtig.

Aus diesem Grund kläre ich immer als ersten Schritt die Erfolgsaussichten. Dann erarbeite ich einen Lösungsweg zur Schlichtung im Guten. In letzter Konsequenz - dann aber mit der gebotenen Härte - erkämpfe ich die Rechte meines Mandanten vor Gericht.

Der Schriftwechsel mit der Streitpartei erfolgt ab sofort über meine Kanzlei. So vermeiden sie lästigen Briefverkehr.

Sollten Sie rechtsschutzversichert sein, holen wir für Sie die Deckungszusage ein.

Beratung bei der Vertragsgestaltung / Beratung bei Sonderfällen / Gewerbemietrecht

Gestaltung von Mietverträgen

Die Rentabilität einer Gewerbeimmobilie ist abhängig von der Qualität des Mietvertrags. Mithilfe maßgeschneiderter Wertsicherungsklauseln - namentlich: Indexklauseln, Spannungsklauseln, Gleitklauseln oder Leistungsvorbehalte - erreicht der Vermieter erfahrungsgemäß die höchste Rentabilität.

Leistungsstörungen / Vertragsende

Nach Beendigung der Gewerbemietverträge entsteht oft Streit über Rückbau- oder Instandsetzungspflichten sowie über Schönheitsreparaturen und deren  fachgerechte Ausführung. Während der Vertrags-Laufzeit hingegen, birgt der sogenannte Konkurrentenschutz erhebliches Konfliktpotential.

Mietvertrag und Insolvenz

Immer mehr Vermieter leiden unter Mietausfällen  zahlungsunfähiger Gewerbemieter. Damit die Zahlungsansprüche im Insolvenzverfahren nicht untergehen, scheinen Verhandlungen mit dem Insolvenzverwalter zur Wahrung des Vermieterpfandrechts dringend geboten.

Beratung zu Sonderfällen / Wohnungsmietrecht

Mietverträge

Eine erfolgreiche Wohnraum-Vermietung benötigt einen durchdachten Mietvertrag. Dieser sollte einen befristeten Kündigungsausschluss enthalten sowie eine teilgewerbliche Nutzung. Aber auch die Erklärung der Schönheitsreparaturen und Betriebskosten zur Mieterpflicht gehört zum kleinen Einmaleins.

Sozialmieten

So mancher Vermieter hat sich schon im Paragraphendschungel des Sozialmietrechts verstrickt. Fragen zur Wirtschaftlichkeitsberechnung, die Folgen einer Umfinanzierung, Mieterhöhung oder Verpflichtungsmiete nach Auslaufen der Förderung bedürfen einer eingehenden Klärung. Ebenfalls besteht für viele Vermieter von Wohnungen, die der öffentlichen Bindung unterliegen, die Möglichkeit, bei Vorliegen von unwirksamen Schönheitsreparaturenklauseln die Kostenmiete zu erhöhen. Auch hier berate ich Sie gerne über die rechtlichen Möglichkeiten.

Mietinkasso und Leistungsstörungen

Nahezu jeder Vermieter ist bereits einem Mietnomaden zum Opfer gefallen, der an der Miete „spart“. In solch kritischen Fällen muss der Vermieter darauf achten, dass die Ertragsfähigkeit seiner Immobilie erhalten bleibt.

Vertragsende

Bei der Auflösung des Mietvertrages streiten die Mieter geren darüber, ob das Mietverhältnis überhaupt beendet ist und welche Schönheitsreparaturen auszuführen sind.

Modernisierung

Aufgrund der hohen Altbausubstanz in Berlin ist die Sanierung und Modernisierung stets aktuell. Um eine Sanierung störungsfrei durchzuführen, benötigt der Vermieter qualifizierten Rat. Hierzu entwerfe ich Modernisierungsankündigungen, Mietervereinbarungen und modernisierungsbedingte Mieterhöhungen und berate zum Immobilienerwerb.

Mieterhöhungen

Den Wert einer vermieteten Immobilie bestimmt vor allem der Ertrag und Mieterhöhungen stellen ein unverzichtbares Instrument zur Wertsteigerung dar. Damit Mieterhöhungen ohne weiteres durchsetzbar sind, sollte der Mietvertrag beispielsweise eine Staffelmietvereinbarung enthalten. Andernfalls muss ein hieb- und stichfestes Mieterhöhungsbegehren durchgesetzt werden.

Betriebskosten

Die Umlage der Betriebs- und Heizkosten einer Immobilie birgt bekanntlich ebenfalls erhebliches Konfliktpotential. Dazu gehören beispielsweise die Umlagevereinbarung in Wohnungs- und Gewerbemietverträgen, die Umlagenabrechnung (formelle und inhaltliche Richtigkeit bei Wohnungs- und Gewerbemietverträgen), die Gestaltung von Bewirtschaftungsverträgen (Contracting, Hauswartsleistungen) und die Regelungen über die Abrechnungsperiode und der Verteilungsschlüssel.
Nutzen Sie meine Erfahrung

Seit August 2007 bin ich als Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht von der Rechtsanwaltskammer Berlin zugelassen. Als spezialisierter Anwalt verfüge ich über das erforderliche Fachwissen zu einer erfolgreichen anwaltlichen Beratung und Vertretung und habe dies immer wieder unter Beweis gestellt.

Die Rechtsfragen der Grundstückseigentümer, Vermieter und Hausverwalter, usw. sind mir bestens bekannt. Über einen Zeitraum von 14 Jahren habe ich in regelmäßigen Sprechstunden die Mitglieder des Haus- und Grundbesitzervereins Berlin-Lichtenrade beraten.

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Weitergehende Informationen erhalten Sie auf meinen Ratgeberseiten, und zwar hier.


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