Auflassungsvormerkung

Auflassungsvormerkung

Bis zur Umschreibung des Eigentums auf den Käufer wird der Käufer durch eine sog. Auflassungsvormerkung gesichert. Die Auflassungsvormerkung im Grundbuch ist die vor einem Notar abzugebende Erklärung, mit der Sie sich mit dem Verkäufer über die Eigentumsübertragung...
Auflassungsvormerkung

Notaranderkonto

Bei einem Notaranderkonto handelt es sich um eine besondere Form des Treuhandkontos, das der Notar speziell für die Abwicklung eines Kaufvertrags einrichtet. Außer ihm darf keine der beteiligten Parteien darüber verfügen. Funktion eines Notaranderkontos Der Zweck...
Auflassungsvormerkung

Zahlung des Kaufpreises

Um den Käufer beim Abschluss eines Kaufvertrags abzusichern, ist die Fälligkeit des Kaufpreises von bestimmten Voraussetzungen abhängig. Solange die Kaufpreisfälligkeit nicht eintritt, muss der Käufer nicht bezahlen und sollte dies im Interesse seiner eigenen...
Auflassungsvormerkung

Kaufvertrag

Der Notar entwirft den Text des Kaufvertrages für die Vertragsparteien. Hierbei ist er aber gehalten, die Wünsche und den wirklichen Willen der Vertragsparteien im Vorfeld der Beurkundung zu erforschen und in den von ihm zu entwerfenden Urkundstext auch einfließen zu...
Auflassungsvormerkung

Grundbuch

Das Grundbuch ist ein öffentliches Register, das bei den Amtsgerichten geführt wird. Für jedes Grundstück, Erbbaurecht oder Wohnungseigentum gibt es ein gesondertes Grundbuchblatt, aus dem sich die Lage des Grundstücks, dessen Größe, der Name des/der Eigentümer(s),...