BGH-Urteil: Mieter haben kein Widerrufsrecht bei Mieterhöhung

von | Montag, 29.10.2018 | Mietrecht

Der Bundesgerichtshof hat entschieden: Ein Mieter kann seine einmal gegebene Zustimmung zu einer Mieterhöhung später nicht widerrufen. Das geht aus einem Urteil vom 17. Oktober 2018 hervor. Aus Sicht der Kanzlei Dols |Franzke bringt die Grundsatzentscheidung Rechtssicherheit für Vermieter.

Widerrufsrecht ist nicht anwendbar

Das Widerrufsrecht soll Verbraucher davor schützen, unter Druck oder aufgrund unzureichender Informationen falsche Entscheidungen zu treffen. Das kann zum Beispiel bei einem Haustürgeschäft oder im Online-Einzelhandel nötig sein. Das Widerrufsrecht ist aber laut BGH nicht im Falle einer Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete anwendbar. Denn die in den §§ 558 ff. BGB vorgesehenen Bestimmungen sorgen bereits für einen ausreichenden Schutz des Mieters.

Der Vermieter ist verpflichtet, die Erhöhung in seinem Schreiben genau und ausführlich zu begründen. Außerdem steht der Mieter keineswegs unter Zeitdruck, denn ihm steht eine „Überlegungsfrist“ von zwei Monaten zu.

Ein Berliner Mieter hatte geklagt

Der Entscheidung des Bundesgerichtshofs lag ein Fall zugrunde, der sich in Berlin abgespielt hat. Ein Vermieter hatte im Juli 2015 von einem Mieter eine Mieterhöhung auf das ortsübliche Niveau gemäß Mietspiegel verlangt. Der Vermieter forderte den Mieter dazu auf, dieser Mieterhöhung zuzustimmen. Dem kam der Mieter zunächst auch nach. Doch kurz darauf widerrief er seine Zustimmung wieder und reichte Klage ein. Die höhere Miete zahlte er nur unter Vorbehalt.

Vor Gericht forderte der Mieter die Rückzahlung des Differenzbetrages zur früheren Miete und eine gerichtliche Feststellung, dass die Mieterhöhung nicht rechtsgültig sei. Doch damit konnte er sich nicht durchsetzen. Nachdem die Klage bereits in den Vorinstanzen keinen Erfolg hatte, entschied letztlich der Bundesgerichtshof, dass einem Mieter kein Widerrufsrecht gegenüber einer Mieterhöhungserklärung zusteht.

Diese Entscheidung des BGH schafft aus Sicht der Kanzlei Dols | Franzke endlich die notwendige Rechtssicherheit für Vermieter. Ein Mieter, der einer Mieterhöhung zugestimmt hat, kann diese Zustimmung nicht anschließend ohne Grund widerrufen. Das Urteil bringt Klarheit für alle Vertragsparteien eines Mietverhältnisses, sodass Vermieter auf die einmal erteilte Zustimmung von Mietern künftig uneingeschränkt vertrauen können.