Wenn man stirbt, dann hinterlässt man nicht nur seine Lieben, sondern auch sein Vermögen. Aus diesem Grund ist die gesetzliche Erbfolge ein sehr wichtiges juristisches Thema. In diesem Beitrag wird Ihnen ein Einblick in die rechtliche Einteilung und Vorgehensweise beim Eintritt der gesetzlichen Erbfolge gegeben.
Rechtliche Einteilung der gesetzlichen Erbfolge
Wie der Name schon sagt, gilt bei der gesetzlichen Erbfolge die gesetzliche Bestimmung darüber, wer Erbe wird, wenn zu Lebzeiten keine Testamente errichtet oder ein Erbvertrag abgeschlossen worden ist. In Deutschland gibt es eine bestimmte Regelung, wie das Erbe aufgeteilt werden soll.
In der ersten Stufe der gesetzlichen Erbfolge erben die Kinder des Verstorbenen. Wenn der Verstorbene keine Kinder hat, wird das Erbe an die Eltern weitergegeben. Gibt es auch keine Eltern, dann treten die Geschwister an deren Stelle, um das Erbe zu teilen. Das heißt, die gesetzliche Erbfolge folgt einer sogenannten Abstammungsfolge.
In der zweiten Stufe erben die Großeltern des Verstorbenen und ihre Abkömmlinge. Wenn die Großeltern bereits verstorben sind, geht das Erbe an die Tanten und Onkel des Verstorbenen sowie deren Kinder. In der dritten Stufe werden dann alle anderen Verwandten des Verstorbenen berücksichtigt, wie zum Beispiel Cousins und Cousinen.
Zusätzlich gibt es auch die Möglichkeit einer gesetzlichen Erbfolge zwischen Ehegatten. In erster Linie wird der überlebende Ehepartner bedacht. Wenn es keine eigenen Kinder gibt, dann erbt der Ehepartner das gesamte Vermögen. Gibt es jedoch gemeinsame Kinder, so erhält der Ehepartner die Hälfte des Erbes und die andere Hälfte wird gleichmäßig an die Kinder aufgeteilt, sofern die Ehepartner im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft leben.
Vorgehensweise bei Eintritt der gesetzlichen Erbfolge
Beim Eintritt der gesetzlichen Erbfolge kommt es in der Regel zu keiner gerichtlichen Auseinandersetzung, da die gesetzliche Erbfolge durch das Gesetz klar geregelt ist. Die Erben müssen jedoch selbst tätig werden und einen Antrag auf Erteilung eines Erbscheins stellen, um ihr Erbrecht nachzuweisen. Der Antrag muss bei dem zuständigen Nachlassgericht gestellt werden.
Wenn die Erben nicht einverstanden sind oder es Unklarheiten gibt, weil z.B. nicht alle (Mit-) Erben ermittelt werden können, kann auch ein Erbenermittler beauftragt werden, um herauszufinden, wer Miterbe geworden ist und wie die Erben am Nachlass beteiligt sind.
Sollte es zu Streitigkeiten über die Auseinandersetzung des Nachlasses kommen, kann ein Rechtsanwalt hinzugezogen werden, der die Interessen der Erben vertritt und bei einer gütlichen Einigung hilft. Sollte eine einvernehmliche Lösung nicht zu erzielen sein, kann die Auseinandersetzung auch im Rahmen einer gerichtlichen Klage durchgeführt werden und falls eine Immobilie zum Nachlass gehört, die Teilungsversteigerung (https://www.notar-dols-berlin.de/fachgebiete/zwangsversteigerungsrecht/) eingeleitet werden, um das Vermögen des Verstorbenen unter den Erben aufzuteilen.
Das Testament
In Deutschland sind Sie nicht verpflichtet, ein Testament zu schreiben oder einen Erbvertrag abzuschließen. Aber wenn Sie den Wunsch haben, dass Ihr Vermögen unter bestimmten Personen aufgeteilt werden soll, dann ist es ratsam, eine Verfügung zu treffen und dies schriftlich festzuhalten. Wenn Sie dies nicht tun, dann bestimmt das Gesetz, wer das Erbe bekommt und dies kann zu unvorhergesehenen Situationen führen.
Besondere Regelungen
Die gesetzliche Erbfolge kann jedoch auch umgangen werden. Es gibt viele Möglichkeiten, dies zu tun: Man kann beispielsweise ein Testament oder ein Erbvertrag verfassen, eine Schenkung tätigen oder eine Lebensversicherung auf jemand anderen abschließen. Hier sollte man jedoch auch aufpassen, denn es gibt Regeln und Vorschriften, die eingehalten werden müssen. Im Zweifelsfall ist es daher immer ratsam, sich von einem Anwalt oder Notar beraten zu lassen.
Fazit
Die gesetzliche Erbfolge ist eine wichtige Regelung, die sicherstellt, dass das Vermögen eines Verstorbenen aufgeteilt wird. Es gibt verschiedene Stufen und Kriterien, die bestimmen, wer das Erbe erhalten soll. Es ist jedoch auch möglich, diese Regelung zu umgehen und selbst über sein Vermögen zu bestimmen.
In jedem Fall ist es ratsam, sich rechtzeitig mit dem Thema auseinanderzusetzen und gegebenenfalls einen Anwalt oder Notar hinzuzuziehen, um mögliche Konflikte und Missverständnisse zu vermeiden. Denn am Ende soll die gesetzliche Erbfolge für alle Beteiligten gerecht und transparent sein. So können Sie sicherstellen, dass Ihr Vermögen nach Ihrem Tod in Ihrem Sinne verteilt wird und Ihre Lieben gut versorgt sind.