Generalvollmacht

von | Mittwoch, 01.01.2014 | Notar, Vorsorgevollmacht u. Patientenverfügung

Eine Generalvollmacht ist eine umfassende Vollmacht, die grundsätzlich zur Vornahme von allen Rechtsgeschäften und geschäftsähnlichen Handlungen berechtigt, bei denen eine Vertretung zulässig ist.

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