Grunderwerbsteuer

von | Dienstag, 31.12.2013 | Immobilien, Immobilienrecht, Notar

Die Grunderwerbsteuer (GrESt) ist eine Steuer, die beim Erwerb eines Grundstücks, ggf. auch zusammen mit der darauf stehenden Immobilie, anfällt. Der Steuersatz beträgt in Deutschland je nach Bundesland zwischen 3,5 Prozent und 6,5 Prozent der Bemessungsgrundlage. Sie wird in der Bundesrepublik Deutschland auf Grundlage des Grunderwerbsteuergesetzes erhoben und steht den Bundesländern zu, die diese an die Kommunen weiterreichen können.

Die Grunderwerbsteuer beträgt in Berlin und Brandenburg bis zum 31.12.2013 5% des Kaufpreises. In Berlin wurde die Grunderwerbsteuer ab dem 1. Januar 2014 auf 6 % angehoben.