Kauf von Anlageobjekten und gewerblichen Immobilien

von | Dienstag, 31.12.2013 | Immobilien, Immobilienrecht, Notar

Wer sich für den Kauf eines Anlageobjektes interessiert, sollte sich vor dem Kauf durch eine Beratung durch einen Steuerberater oder Wirtschaftsberater, einen Immobiliensachverständigen, Makler und Finanzdienstleister im Vorfeld der Beurkundung absichern und insbesondere die mit dem Geschäft verbundenen finanziellen Risiken klären. Besonders wichtig, da auch für die Finanzierung relevant, ist die Klärung der Frage, welchen Ertrag ein Kaufobjekt erwirtschaften wird. Zu diesem Zweck muss der Käufer die bestehenden Mietverträge kennen und vor der Beurkundung einsehen und prüfen, welche Investitionen zusätzlich zum Kaufpreis erforderlich sind. Nur so lässt sich z.B. die Frage klären, ob und welchem Umfang u.U. die Steigerung der Mieten nach dem Kauf unter Berücksichtigung der ortsüblichen Vergleichsmieten möglich ist.

Bei Abschluss eines Kaufvertrages über eine gewerbliche Immobilien sind meist Profis am Rechtsgeschäft beteiligt, so dass der Notar als Berater nicht so sehr gefragt ist, denn die Beteiligten wissen in der Regel um die Risiken und worauf sie achten müssen. Vor einer Beurkundung sollten allerdings die Fragen der Bebaubarkeit eines Grundstücks und etwaige Bodenverunreinigungen geklärt werden. Der Notar ist nicht verpflichtet, die Parteien hierüber aufzuklären und zu beraten. Dies gilt auch und insbesondere für steuerliche Fragen im Zusammenhang mit dem Rechtsgeschäft.