Mieter zieht in einen Lagerraum ein – Kündigung

von | Dienstag, 06.11.2018 | Mietrecht

Ein Warenlager ist keine Wohnung. Das sollte jedem klar sein. Doch ein Mieter musste das vom Amtsgericht Bielefeld erfahren. Denn sein Vermieter konnte dort im April 2017 eine Räumungsklage (Aktenzeichen 407 C 111/16) gegen ihn durchsetzen.

Die Bedingungen des im April 2011 geschlossenen Mietvertrags waren eigentlich deutlich formuliert: Das Mietobjekt werde „ausschließlich zu Lager- und Abstellzwecken […] überlassen”, stand dort. Und weiter: „Die Wohnung dient nicht zum dauerhaften Aufenthalt.“ In dem Vertrag ging es um eine 57 m² große Wohnung im Erdgeschoss, die stark renovierungsbedürftig war. Zum Bewohnen war sie nicht geeignet, der Vermieter hatte jedoch auch keine andere Verwendung dafür.

Ein eher schwieriger Zeitgenosse

Der Mieter wohnte in einem alten Feuerwehrwagen. Die Wohnung wollte er als zusätzlichen Abstellraum nutzen. Deshalb musste er für die Räume auch nur eine reduzierte Grundmiete in Höhe von 85,- Euro bezahlen. Doch seit 2012 beschwerten sich andere Mieter des Gebäudes beim Vermieter über den Beklagten. Der übernachte dort, gaben sie an. Und obendrein beleidige und schikaniere er die rechtmäßigen Bewohner des Hauses.

Am Mai 2016 erhielt der Mieter eine Abmahnung wegen Verletzung der Hausordnung. Doch davon ließ er sich nicht beeindrucken. Im Gegenteil beleidigte und schikanierte er seine Nachbarn weiterhin, sagten mehrere Zeugen aus: Er habe sie gegen ihren Willen fotografiert und gefilmt, außerdem regelmäßig laute Musik gehört und im Treppenhaus randaliert. Im August erhielt der Störenfried eine fristlose Kündigung.

Das Gericht sieht eine Vertragsverletzung

Weil der Mieter die Räume jedoch nicht verlassen wollte, endete der Fall vor Gericht. Dort behauptete der Beklagte, die Wohnung bereits seit seinem Einzug als Wohnraum genutzt zu haben. Die Vermieterin habe die ganze Zeit davon gewusst und hingenommen, dass er dort lebe. Außerdem habe nicht er die Nachbarn bedroht, sondern sei im Gegenteil von denen schikaniert worden. Einer der Zeugen beispielsweise habe gedroht, ihm den Kopf abzureißen.

Das Gericht entschied jedoch, dass die außerordentliche Kündigung rechtmäßig und die Räumungsklage begründet sei, weil der Beklagte die Wohnung dauerhaft bewohnt habe. Damit habe er gegen seinen Mietvertrag verstoßen. Das Verhalten des Mieters seinen Nachbarn gegenüber spielte letztlich für die Entscheidung keine Rolle, denn der dauerhafte und bewusste Verstoß gegen die Bestimmungen des Vertrags war aus Sicht des Gerichts Grund genug für eine Kündigung.