Mieterhöhung: Wann darf der Vermieter die Miete erhöhen?

von | Dienstag, 18.04.2023 | Allgemein, Mietrecht

Eine Mieterhöhung ist für Mieter immer ärgerlich und häufig ein Grund, sich eine preiswertere Wohnung zur Miete zu suchen. Oft geht die Erhöhung der Miete mit einer Modernisierung einher. Überdies haben Vermieter die Möglichkeit, die Miete an die ortsübliche Vergleichsmiete anzupassen. Wann eine Mieterhöhung tatsächlich gerechtfertigt ist, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Wann ist eine Mieterhöhung möglich?

Der Vermieter darf die Miete erst nach 12 Monaten (nach Einzug) anheben, wobei die Mieterhöhung frühestens nach 15 Monaten rechtskräftig ist. Bis Ihr Vermieter die Miete erneut erhöhen kann, muss mindestens ein Jahr vergehen.

Beliebig hoch dürfen Mieterhöhungen für eine Wohnung allerdings nicht sein. Der Höchstsatz einer Erhöhung liegt bei 20 Prozent in drei Jahren. Ausnahmen gibt es dennoch: In Ballungsgebieten können die Landesregierungen sogenannte Kappungsgrenzverordnungen für Mieter erheben, um eine Wohnung zu einer angemessen Miete anzubieten. Hier darf die Mieterhöhung eine Grenze von 15 Prozent nicht übersteigen.

Die Erhöhung der Miete für eine Wohnung hat dabei stets schriftlich zu erfolgen – entweder per Brief oder E-Mail, wobei Ihr Vermieter die Mieterhöhung stets begründen muss.

Welche Gründe gibt es für eine Mieterhöhung?

Willkürlich darf eine Mieterhöhung nicht erfolgen. Ganz im Gegenteil: Mieterhöhungen sind fest im BGB verankert und dürfen nur unter bestimmten Voraussetzungen erfolgen.

1. Mieterhöhung aufgrund Anpassung an ortsübliche Vergleichsmiete

Der Vermieter hat grundsätzlich das Recht, die Miete an die ortsübliche Vergleichsmiete anzupassen. In diesem Fall muss er Ihnen die Mieterhöhung durch die Angabe von drei vergleichbaren Wohnungen belegen. Alternativ kann er auch auf einen aktuellen Mietspiegel verweisen, sofern dieser für Ihre Region vorliegt. Unzulässig ist die Mieterhöhung, wenn sie höher ist als die ortsübliche Vergleichsmiete.

2. Mieterhöhung aufgrund von Modernisierung

Eine Modernisierung kann zu einer Erhöhung der Miete führen. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn sie zu einer Verbesserung der Wohnverhältnisse (beispielsweise ein Balkon) oder einer Einsparung von Energie beitragen kann. Hat der Vermieter im Zuge der Modernisierung Fördermittel erhalten, verringern sich die Kosten laut Mietrecht entsprechend.

3. Mieterhöhung aufgrund von Staffel- oder Indexmiete

Auch kommen Staffel- und Indexmieten als Grund für Mieterhöhungen infrage. Staffelmieten sind meist ein fester Bestandteil in Mietverträgen und werden vom Vermieter in Form von festen Beträgen geregelt. Die Zustimmung erteilen Sie mit der Unterzeichnung des Mietvertrages. Die Indexmiete richtet sich nach dem Verbraucherpreisindex. Dieser ist vom Statistischen Bundesamt abhängig und kann sowohl steigen als auch sinken. Hier muss die Änderung der Miete stets in Textform erfolgen.

Gut zu wissen: Mieterhöhungen sind häufig unzulässig. Laut Mietrecht sind die Kosten oft zu hoch, sodass Mieter mehr Miete bezahlen als sie laut Mietvertrag müssten. Aus diesem Grund kann es empfehlenswert sein, Mieterhöhungen stets rechtlich überprüfen zu lassen, ehe Sie Ihre Zustimmung für die Erhöhung geben. Gern helfen wir Ihnen dabei weiter, kontaktieren sie einfach unseren Anwalt für Mietrecht in Berlin Charlottenburg

Fazit: Mieterhöhung nur in bestimmten Fällen wirksam

Fakt ist: Die Mieten werden immer teurer. Rechtlich gesehen dürfen Vermieter die Miete jedoch nur in bestimmten Fällen anheben, beispielsweise nach einer Modernisierung oder im Fall einer Index- oder Staffelmiete. Überdies dürfen sie die Miete an die ortsübliche Vergleichsmiete anpassen. Eine Erhöhung bedarf grundsätzlich der schriftlichen Zustimmung, wobei Mieter das Recht haben, die Kosten laut Mietrecht rechtlich überprüfen zu lassen.