Notar- und Gerichtsgebühren

von | Dienstag, 31.12.2013 | Immobilien, Immobilienrecht, Notar

Die Notar- und Gerichtsgebühren sind gesetzlich festgelegt und richten sich nach dem Kaufpreis. Die Gebühren sind im GNotKG geregelt. Dabei steigen die Gebühren zwar mit dem Kaufpreis; ihr prozentualer Anteil am Kaufpreis wird aber gleichzeitig geringer.