Pressemitteilung 29.10.18 – BGH: Mieter hat kein Widerspruchsrecht bei Mieterhöhung

von | Montag, 29.10.2018 | Pressemitteilung

Wenn ein Mieter einmal seine Zustimmung zur Mieterhöhung gegeben hat, kann er die später nicht einfach widerrufen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am 17. Oktober 2018 entschieden (Az.: VIII ZR 94/17). Mietern steht also kein Recht auf Widerruf zu, wie es zum Beispiel bei Einkäufen in einem Online-Shop gilt. Denn eine schriftlich begründete Mieterhöhung fällt nach Ansicht des BGH nicht in den Anwendungsbereich des Verbraucherwiderrufs bei Fernabsatzverträgen.

RA Mathis Dols: „Die Entscheidung bringt Klarheit“

Der Rechtsanwalt und Notar Mathias Dols von der Kanzlei Dols | Franzke aus Berlin begrüßt das BGH-Urteil: „Durch diese Entscheidung des BGH wird für Vermieter Rechtssicherheit geschaffen, dass in den Fällen, in denen Mieter einer Mieterhöhung zugestimmt haben, diese Zustimmung nicht anschließend durch die Mieter ohne Grund widerrufen werden kann. Die Entscheidung bringt erfreuliche Klarheit für alle Vertragsparteien eines Mietverhältnisses, sodass Vermieter auf die einmal erteilte Zustimmung von Mietern künftig uneingeschränkt vertrauen können.”

Das Widerrufsrecht soll Verbraucher davor schützen, Fehlentscheidungen aufgrund psychischen Drucks oder eines Informationsdefizits zu treffen. Doch diese Gefahr besteht laut BGH-Urteil nicht bei einer Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete. Denn die muss vom Vermieter schriftlich begründet werden. Der Mieter hat außerdem eine Frist von zwei Monaten, um seine Entscheidung zu überdenken, steht also nicht unter Zeitdruck.

Über Rechtsanwalt Matthias Dols:

Matthias Dols arbeitet seit 24 Jahren erfolgreich als Rechtsanwalt und Notar in Berlin-Charlottenburg. Neben seinen notariellen Beurkundungen liegt sein Arbeitsschwerpunkt auf Wohnungseigentumsrecht, Mietrecht, Zwangsversteigerungsrecht und Insolvenzrecht. Aber auch in Handels- und Gesellschaftsrecht, im Erbrecht und im Familienrecht ist der renommierte Jurist notariell tätig.

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