Ein Unternehmertestament berücksichtigt in spezifischer Art und Weise die Interessen eines Unternehmers, so dass das Fortbestehen seines Unternehmens auch nach seinem Ableben gesichert ist. Es gibt keine einheitliche Form eines Unternehmertestaments, da es ja auch keine einheitliche Form eines Unternehmens gibt. Das Testament muss vielmehr auf die individuellen Bedürfnisse des Unternehmers sowie seiner Familie und die Rechtsform des Unternehmens abgestimmt werden. Wer als Unternehmer selber versucht, ein solches Testament zu errichten, agiert höchst fahrlässig.
Das Geschiedenentestament berücksichtigt die besondere Situation geschiedener Eheleute, die über gemeinsame Kinder noch miteinander verbunden sind. Hier gilt es, das Testament so abzufassen, dass der geschiedene Ehegatte auch unter unglücklichsten Umständen nicht von dem Erbe des anderen Ehegatten profitiert, und zwar auch nicht über den Umweg gemeinschaftlicher Kinder.
Ein Behindertentestament ist kein Testament eines Behinderten, wie man glauben könnte. Vielmehr handelt es sich um ein Testament der Eltern eines behinderten Kindes, die ihrem Kind ihr Erbe zwar zukommen lassen möchten, jedoch verhindern wollen, dass das Erbe von der Sozialhilfe vereinnahmt wird. Es gibt Testamentsformen, die dieses Spannungsverhältnis zugunsten des behinderten Kindes lösen. Ich kann Ihnen hierzu einige Lösungsvorschläge anbieten.