Ist die Waschküche in der Miete enthalten oder nicht?

von | Montag, 15.05.2023 | Allgemein, Mietrecht

In Mehrfamilienhäusern steht Mietern oft eine gemeinschaftliche Waschküche zur Verfügung, allerdings muss sie nicht zwingend Bestandteil des Mietvertrages sein.

Was zählt unter Waschküche?

In vielen Mehrfamilienhäusern können die Bewohner eine Waschmaschine nutzen. Die Geräte werden vom Vermieter gestellt, sodass Mieter ihre Wäsche außerhalb der Wohnung, beispielsweise im Keller, waschen können. Eine Waschküche hat viele Vorteile – vor allem bei einer Wohnung mit geringem Platzbedarf. Steht die Waschmaschine beispielsweise ausschließlich in einer Waschküche, ist in der Wohnung automatisch mehr Platz zur Verfügung. Auch gibt es Wohnungen, die beispielsweise keinen Anschluss für eine Waschmaschine haben, sodass Mieter in den eigenen vier Wänden keine Wäsche waschen können.

Ist eine Waschküche Pflicht?

Auch wenn Vermieter Geräte zum Waschen im Keller aufstellen, bedeutet dies nicht, dass die Nutzung grundsätzlich selbstverständlich ist. Ganz im Gegenteil: Dies gilt nur dann, wenn die Waschküche ein ausdrücklicher Bestandteil der Miete ist und demzufolge auch im Mietvertrag erwähnt wird. Ist die Waschküche nicht im Mietvertrag enthalten, kann der Vermieter die Waschmaschine(n) auch jederzeit entfernen – vorausgesetzt natürlich, dass die Wohnungen über einen entsprechenden Anschluss verfügen.

Wann kann die Miete gemindert werden?

Die Kosten für die Nutzung einer gemeinschaftlichen Waschküche werden auf alle Mieter des Mehrfamilienhauses umgelegt. Entfernt der Vermieter die Geräte, obwohl sie ein fester Bestandteil des Mietvertrages ist, können Mieter die Miete mindern. Grund: Durch den Wegfall der Waschküche können Mieter die Mietsache nicht im (vereinbarten) vollen Umfang nutzen. Wie hoch die Minderung der Miete ist, muss häufig individuell entschieden werden. Oft liegt die Minderung jedoch bei sieben Prozent. Geht es bei der Mietminderung nur um einen Trockenraum, kann auch eine Minderung von zwei Prozent als angemessen gelten.

Nutzung der Waschküche im Mehrfamilienhaus

Eine Waschküche führt unter Mietern häufig zu Streitigkeiten, da die Waschmaschine von allen Mietern genutzt werden kann und die Nutzung auch auf alle Mieter umgelegt wird. Häufig werden die Geräte mit Chips betrieben, die die Mieter gegen ein Entgelt erwerben können. Wann die Bewohner ihre Wäsche waschen und trocknen können, wird am besten in der Hausordnung festgehalten.

Dennoch kommt es häufig vor, dass einige Mieter die Waschküche öfter nutzen als andere, sodass die Waschmaschine ständig besetzt ist. In diesem Fall müssen die entstehenden Kosten von den anderen Bewohnern mitgetragen werden, was häufig für Unmut sorgt. In kleinen Mietshäusern kann es daher sinnvoll sein, für jede Mietpartei eine Waschmaschine aufzustellen, um Streitigkeiten zu vermeiden. Allerdings liegt diese Entscheidung allein beim Vermieter.

Fazit: Waschküche muss im Mietvertrag enthalten sein

Eine Waschküche kann Vor- und Nachteile für Mieter haben. Sie sollte unbedingt Bestandteil des Mietvertrages sein, um auch im Fall einer Schließung der Waschküche durch den Vermieter ein Anrecht auf Ermäßigung der Miete zu haben. Andernfalls müssen Mieter selbst für eine Waschmaschine sorgen, sofern die Wohnung über einen Anschluss verfügt.

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