Rechtsanwaltskanzlei in Berlin-Charlottenburg
Hausverwaltungen, gewerbliche Vermieter, Banken oder Unternehmer in der Krise – wer eine Berliner Rechtsanwaltskanzlei mit Schwerpunkt auf Immobilienrecht sucht, ist bei uns richtig.
Gemeinsam mit meinem Team der Kanzlei Dols, Franzke u. Partner berate ich Sie und vertrete Sie anwaltlich sowohl bei der wertsicheren Vertragsgestaltung als auch bei der konsequenten Durchsetzung Ihrer Rechte. In Berlin und bundesweit.
Fachanwalt mit Doppelspezialisierung im Miet- und WEG-Recht
Den Titel Fachanwalt erhält in Deutschland nur, wer eine gerichtlich nachgewiesene Spezialisierung vorweist und sich jährlich fortbildet. Als Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht bildet diese Doppelspezialisierung den Kern meiner Arbeit – ergänzt durch die damit eng verzahnten Felder Maklerrecht, Insolvenzrecht und Zwangsversteigerungsrecht.
In der Praxis, ob in Berlin oder anderen Bundesländern, greifen diese Themen regelmäßig ineinander: ein zahlungsunfähiger Gewerbemieter, eine bauliche Veränderung im Wohnungseigentum, eine streitige Maklerprovision, eine Zwangsversteigerung nach gescheiterter Sanierung oder eine Teilungsversteigerung nach gescheiterter Einigung. Wir decken diese Schnittstellen unter einem Dach ab.
- Mietrecht: Ich helfe bei der Gestaltung werthaltiger Wohn- und Gewerbemietverträge und vertrete Vermieter konsequent, von der Eigenbedarfskündigung bis zur Räumungs- und Zahlungsklage.
- WEG-Recht: Bei Anfechtungsklagen, baulichen Veränderungen oder Hausgeldstreitigkeiten unterstütze ich Verwalter und Eigentümer.
- Maklerrecht: Provisionsstreitigkeiten, Maklerverträge und Aufklärungspflichten – ich berate Makler und ihre Auftraggeber zu allen vertraglichen Fragen.
- Insolvenzrecht: Privatpersonen, Selbstständige und GmbH-Geschäftsführer berate ich rund um Regel- und Verbraucherinsolvenzverfahren und führe für sie das Antragsverfahren durch. Ziel ist die Restschuldbefreiung und der wirtschaftliche Neustart.
- Zwangsversteigerungsrecht: Für Banken setze ich bundesweit die Verwertung von Kreditsicherheiten durch und nehme regelmäßig Zwangsversteigerungstermine wahr.
In allen Situationen strebe ich für meine Mandanten und Mandantinnen immer die Konfliktvermeidung vor der Konfliktführung an.
Vertragsgestaltung aus der Praxis
Jeder Mietvertrag, jede Gesellschaftervereinbarung und jeder Schriftsatz, den ich für Sie ausarbeite, basiert auf fast 30 Jahren Erfahrung – ergänzt um mein Wissen aus Tausenden beurkundeten Verträgen in meiner Rolle als Notar.
Das macht den Unterschied zwischen einer formal korrekten und einer praxiserprobten Klausel. Ich weiß, welche Formulierungen vor Gericht halten und an welchen Stellen Verträge typischerweise zerbrechen – und genau dort setze ich an, bevor es zum Streit kommt.
So läuft Ihre Mandatierung bei uns ab
- Erstkontakt über Telefon, Kontaktformular oder unsere Online-Formulare. Sie schildern uns Ihre Situation.
- Prüfung der Erfolgsaussichten und Strategievorschlag. Unser Ziel ist immer eine außergerichtliche Einigung. Ist dies nicht möglich, vertreten wir Ihre Interessen vor Gericht.
- Konsequente Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Ihr Fall bleibt dank eines mehrköpfigen, eingespielten Teams bei uns nicht liegen.
Vereinbaren Sie Ihr Erstgespräch in meiner Anwaltskanzlei in Berlin-Charlottenburg. Wir melden uns zeitnah bei Ihnen zurück.
Vertreten Sie auch Mieter und nicht nur Vermieter?
Ja, wir vertreten auch Mieter, sofern keine Interessenkollision mit bestehenden Vermieter-Mandaten besteht. Das prüfen wir vor jeder Mandatierung.
Beraten Sie auch bundesweit?
Ja. Wir sind als Anwalts- und Notarkanzlei bundesweit tätig, wobei notarielle Beurkundungen nur in Berlin durchgeführt werden können.
Sind Sie auch als Notar tätig?
Ja. Ich bin nicht nur Fachanwalt, sondern auch Notar – mit dem Schwerpunkt Immobilienrecht. In derselben Sache trennen wir die Rollen natürlich strikt: Denn ein Anwalt agiert parteilich, ein Notar neutral.
Was kostet ein Erstgespräch?
Die Gebühren richten sich nach dem RVG. Eine Einschätzung zum Honorar erhalten Sie vor Beauftragung. Mehr finden Sie dazu auf unserer Seite Rechtsanwaltsgebühren.
