Telefonische Beratung

Rechtsanwalt und Notar Matthias Dols

Wollen Sie einen Termin vereinbaren oder sich vorab informieren, rufen Sie einfach bei uns an, unter 030 306 12345. Das Gespräch ist selbstverständlich kostenfrei.

Oder Sie buchen eine ausführliche Anwaltsberatung per Telefon:

So funktionierts:

1. Gespräch unten auswählen:
Auswählen und und auf den „jetzt kaufen“ Button klicken.

2. Bezahlen:
Per PayPal oder Vorkasse.

3. Telefon-Termin vereinbaren:
Bei uns anrufen und Termin für das Telefonat vereinbaren.

4. Telefonieren:
Ich berate Sie umfassend zu all Ihren Fragen. Die Beratung ist persönlich, überregional und zeiteffektiv.

Und das bekommen Sie dafür:

Bezahlung

Beratung Mietrecht: 190,00 €

Ca. 30 minütiges Beratungsgespräch im Bereich des Mietrechts, z.B. zur Betriebskostenabrechnung, Kündigung etc.

Beratung WEG-Recht: 250,00 €

Ca. 30 minütiges Beratungsgespräch im Bereich des Wohnungseigentumsrechts, z.B. zur Erfolgsaussicht einer Anfechtungsklage, zur Überprüfung einer Jahresabrechnung, Wahl eines Verwalters etc.

Beratung Kaufvertrag ohne Teilungserklärung: 250,00 €

Ca. 30 minütiges Beratungsgespräch zur Überprüfung eines Grundstücks- oder Wohnungseigentumskaufvertrages, jedoch ohne Prüfung der Teilungserklärung

Beratung Kaufvertrag mit Prüfung der Teilungserklärung: 300,00 €

Ca. 30 minütiges Beratungsgespräch zur Überprüfung eines Wohnungseigentumskaufvertrages einschließlich der Prüfung der Teilungserklärung

Sie können gerne die Bezahlung per PayPal vornehmen. Bitte rufen Sie hierzu vorab in meinem Büro an und lassen sich die notwendigen Zahlungsinformationen geben.

Dauert das Beratungsgespräch länger als 30 Minuten, fallen weitere Kosten an, deren Höhe dann am Ende des Gesprächs individuell vereinbart werden.

Prozesskostenrechner

Soweit die anwaltliche Tätigkeit sich nicht nur auf eine Beratung beschränkt, sondern Ihre Vertretung in einem außergerichtlichen und gegebenenfalls späteren gerichtlichen Verfahren notwendig ist, berechnen sich die Gebühren, sofern nicht eine Honorarvereinbarung abgeschlossen wird, nach dem sog. Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (kurz: RVG). Einen Prozesskostenrechner finden Sie hier.