Notar in Berlin – Ihr unparteiischer Berater
Für eine Vielzahl von Rechtsgeschäften ist eine notarielle Beurkundung vom Gesetzgeber vorgesehen. Der Sinn einer Beurkundung durch einen Notar besteht insbesondere darin, den Willen der Urkundsbeteiligten zu erforschen und in einer Urkunde in klare Worte zu fassen, so dass die Willenserklärungen der Parteien für sie eindeutig und rechtssicher dokumentiert werden, um Streitigkeiten zu vermeiden.
Hierdurch trägt die notarielle Beurkundung dazu bei, Zweifel über den Inhalt eines Vertrages gar nicht erst entstehen zu lassen und spätere Meinungsverschiedenheiten zu vermeiden oder wenigstens deren Schlichtung zu erleichtern.
Dienstleistungen als Notar
Als Notar stehe ich Ihnen in allen Fragen der Vertragsgestaltung sowie der Gestaltung sonstiger Rechtsgeschäfte als unparteiischer und unabhängiger juristischer Berater zur Verfügung. Die einseitige parteiische Beratung einer Vertragspartei ist mir als Notar verboten. Falls Sie eine solche anwaltliche Beratung wünschen, wenden Sie sich bitte in meiner Eigenschaft als Rechtsanwalt an mich.
Aus aktuellem Anlass weise ich darauf hin, dass die Kosten der Notare zum 1. August 2013 reformiert worden sind. Grundlage der Kostenberechnung ist nun das zu diesem Datum in Kraft getretene GNotKG. Weitere Informationen finden Sie hier.
Mitarbeiter
Meine Berliner Kanzlei ist darauf ausgerichtet, dass selbst umfangreiche Beurkundungen und eine Vielzahl von Beurkundungen schnell und vor allem präzise vonstatten gehen (speziell für Bauträger) und die Gründungen und Umstrukturierungen von Gesellschaften (GmbH, UG (haftungsbeschränkt), Aktiengesellschaften) schnell abzuwickeln. Auch die Beurkundungen von Verschmelzungen und Umwandlungen sowie die Beurkundungen von Unternehmenskaufverträgen werden von meiner Kanzlei begleitet. Die Kanzlei umfasst 17 Mitarbeiter.
Anfragen und Termine bitte an meine Mitarbeiterinnen via +49 30 30122845 oder +49 30 30612345 oder dem Kontaktformular.