Insolvenzrecht

Insolvenzordnung

Jedermann kann durch widrige Umstände völlig unverschuldet in eine finanzielle Notlage geraten. Der Druck der Gläubiger und der wachsende Schuldenberg rauben dem Betroffenen jede positive Zukunftsperspektive.

Die Privatinsolvenz mit daran anschließender Restschuldbefreiung bietet verschuldeten Personen einen Weg aus der Überschuldung. Aus dieser Sichtweise kann die Privatinsolvenz durchaus positiv gewertet werden: Es ist der Beginn eines finanziellen Neubeginns.

Die Möglichkeit der Schuldbefreiung ist inzwischen überall als Chance für einen Neuanfang anerkannt und wird auch vom Gesetzgeber nicht in Zweifel gezogen.

Gesetz zur Verbraucherinsolvenz

Zum 01.07.2014 ist das neue Gesetz zur Verbraucherinsolvenz in Kraft getreten. Wichtigste Neuerung ist die Verkürzung der Insolvenzzeit von 6 auf 3 Jahre. Die Verkürzung gibt es allerdings nicht umsonst. Die Restschuldbefreiung in drei Jahren erhält nur, wer in diesen drei Jahren 35% der zur Insolvenztabelle festgestellten Schulden sowie die Gerichtskosten aufbringen kann.

Wenn Sie Glück haben, werden die festgestellten Schulden, aus denen sich die aufzubringenden 35% errechnen, also gar nicht so hoch sein. Allerdings werden zu den 35% Schuldendienst die Gerichtskosten hinzuaddiert. Sie müssen in den drei Jahren also zusätzlich auch die Gerichtskosten erwirtschaften. Hinzu kommt, dass Steuerschulden nicht mehr ohne weiteres restschuldbefreit werden und Gläubiger werden mehr Rechte besitzen, Schuldnern die Restschuldbefreiung abspenstig zu machen.

Mein Angebot

Ein Verbraucherinsolvenzverfahren ist für jeden Schuldner eine sein weiteres Leben entscheidend beeinflussende Angelegenheit. Ich halte deshalb die anwaltliche Beratung und Vertretung bei der Vorbereitung und während des kompletten Verfahrens für dringend empfehlenswert. Aus diesem Grund biete ich eine Beratung bei der Vorbereitung des Insolvenzverfahrens gegen einen Pauschalpreis an.

Ich biete Ihnen eine professionelle Schuldenberatung und eine schnelle und unkomplizierte Hilfe zur Privatinsolvenz, Verbraucherinsolvenz oder Schuldenvergleich.

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