Rechtsanwalt für WEG-Recht in Berlin

WEG-Buch
Als Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht und Notar beschäftige ich mich seit vielen Jahren mit dem Wohnungseigentumsrecht (kurz “WEG-Recht”). Dazu zählen Anfechtungsklagen gegen Beschlüsse von Eigentümerversammlungen, aber auch die Überprüfung von Hausgeldabrechnungen und deren gerichtliche Anfechtung.

Auch Streitigkeiten rund um die Auslegung von Teilungserklärungen, die Nutzung von Gemeinschafts- und Sondereigentum gehören zu meinen Spezialitäten. Die langjährige Erfahrung aus vielen geführten Rechtsstreitigkeiten hilft mir bei der Gestaltung von notariellen Urkunden im Bereich des Wohnungseigentumsrechts. Hier liegt das Hauptaugenmerk darauf, Streitigkeiten innerhalb der Eigentümergemeinschaft zu vermeiden.

Ihr Spezialist im Wohnungseigentumsrecht in Berlin

Als Spezialist auf dem Gebiet des Wohnungseigentumsrechts sind mir die typischen Rechtsfragen und Streitigkeiten der Wohnungseigentümer untereinander und mit den Verwaltern bestens bekannt. Beispielsweise wurde der größte Berliner Haus- und Grundbesitzerverein Berlin-Lichtenrade von mir über 15 Jahre beraten.

Im Bereich des Wohnungseigentumsrechts gilt seit 2007 die Zivilprozessordnung als Verfahrensordnung, wodurch es für Eigentümer, die ein Verfahren selbst einleiten möchten, schwieriger geworden ist, ihre Rechte durchzusetzen. Da die Rechtsanwaltskosten im Erfolgsfall von der unterlegenen Partei ersetzt werden müssen, lohnt es sich, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Auch zu den Änderungen des WEG berate ich Sie gerne.

Für WEG-Verwalter stehe ich ebenfalls gerne als kompetenter Berater zur Seite, sei es bei dem Wohngeldinkasso oder bei den Problemen im Zusammenhang mit der Erstellung einer Jahresabrechnung

Typische WEG-Fälle

Teilungserklärung

Eine Möglichkeit der Entwicklung und Verwertung von Immobilien ist die Aufteilung von Mehrfamilienhäusern in Wohnungseigentum. Hierzu berate ich während der gesamten Aufteilungsphase von der Einholung der Abgeschlossenheitsbescheinigung bis zur Eintragung der jeweiligen Eigentumswohnungen im Grundbuch.

Verwaltung

Verwalter von Wohnungseigentum erhalten vor mir Beratung zur rechtsicheren Durchführung von Instandhaltungsmaßnahmen, der Anfertigung von Jahresabrechnungen und Wirtschaftsplänen sowie bei der Gestaltung von Verwalterverträgen. Ich unterstütze auch bei der Erstellung von Jahresabrechnungen und Wirtschaftsplänen.

Beschlüsse

Gegenstand meiner Beratung ist die Vorbereitung und Durchführung von Eigentümerversammlungen, beginnend bei der Formulierung der Einladungsschreiben bis hin zur Erstellung der Beschlussprotokolle. Wichtigstes Ziel der Beratung ist die Herbeiführung rechtmäßiger (unanfechtbarer) Eigentümerbeschlüsse.

Anfechtungsklagen

Gegenstand meiner Tätigkeit ist die Erhebung von Anfechtungsklagen gegen rechtswidrige und nichtige Eigentümerbeschlüsse mit dem Ziel, Ihre Rechte gegenüber der Eigentümergemeinschaft durchzusetzen, insbesondere wenn Sie als Minderheitseigentümer von einem Mehrheitseigentümer in Ihren Rechten beschnitten werden. Seit der Einführung der Reform des WEG-Rechts zum 01. Juli 2007 ist die Rechtsprechung der Instanzgerichte sehr streng in Bezug auf die Anforderungen an die Einhaltungen von Fristen zur Erhebung von Anfechtungsklagen und für deren Begründung.

Wohngeld-Inkasso

Einen weiteren Schwerpunkt bildet das Inkasso von Wohngeldern gegen säumige Wohnungseigentümer und der Entzug des Wohnungseigentums im Wege der Zwangsversteigerung im Auftrag von Eigentümergemeinschaften und Verwaltern. Hier bieten sich insbesondere seit der Reform des WEG-Rechts seit dem 01. Juli 2007 für Eigentümergemeinschaften interessante Möglichkeiten, zahlungsunwillige Miteigentümer im Wege der Zwangsversteigerung aus der Eigentümergemeinschaft zu entfernen.

Wir vertreten auch Wohnungseigentümer bei Streitigkeiten untereinander, insbesondere in Beschlussanfechtungsverfahren und bei Streitigkeiten über die Auslegung der Teilungserklärung.

Beratung zum Wohnungseigentum

Weil in Wohnungseigentümeranlagen das friedliche Zusammenleben zwischen den Miteigentümern im Vordergrund steht, berate ich meine Mandanten zunächst mit dem Ziel, die Streitigkeit friedlich beizulegen.

Sind die Schlichtungsversuche jedoch erfolglos geblieben, setze ich als Rechtsanwalt in einem zweiten Schritt die Rechte des Mandanten konsequent mittels gerichtlicher Hilfe durch.

Seit August 2007 bin ich als Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht von der Rechtsanwaltskammer Berlin zugelassen. Nutzen Sie also meine Erfahrung!

Weiterführende Informationen

Weiterführende Informationen rund um das Wohnungseigentum finden Sie hier:

Zum Thema Wohnungseigentum habe ich folgende Web-Seiten für Sie gefunden:

Wikipedia: Zum Stichwort Wohnungseigentum

Gesetzestext über das Wohnungseigentum

Rechtsprechung zum Wohnungseigentumsrecht

Internetportal Wohnungseigentumsrecht.de

Möchten auch Sie von meinem Wissen profitieren und eine erfahrene Rechtsberatung vom WEG-Spezialist anhand aktueller Rechtsprechung erhalten, dann rufen Sie mich an!

Anfragen oder Terminvereinbarungen sind jederzeit möglich unter der Rufnummer +49 30 306 123 45

oder per E-Mail via Kontaktformular.

Ihr Matthias Dols
Rechtsanwalt und Notar Berlin