Notarielle Online-Beurkundung

Seit dem 1. August 2022 ist es in Deutschland möglich, notarielle Beurkundungen und Beglaubigungen in bestimmten Fällen des Gesellschafts- und des Registerrechts online durchzuführen. Das notarielle Online-Verfahren ermöglicht die Gründung einer GmbH digital und sicher per Videokonferenz. Die Bundesnotarkammer hat ein speziell für diesen Zweck entwickeltes und betriebenes Videokommunikationssystem zur Anwendung gebracht.

Das Online-Verfahren ist für folgende Fälle zugelassen:

  • Gründungen einer GmbH (ohne Sacheinlagen)
  • Anmeldungen zum Genossenschaftsregister (z.B. Anmeldung eines neuen Vorstandsmitglieds)
  • Anmeldungen zum Partnerschaftsregister (z.B. Anmeldung eines neuen Partners)
  • Sachgründungen einer GmbH
  • Änderungen eines GmbH-Gesellschaftsvertrags
  • Anmeldungen zum Vereinsregister

Die notarielle Online-Beurkundung ist ein wichtiger Schritt in Richtung Digitalisierung und erleichtert die Gründung von Unternehmen in Deutschland. Es ist jedoch zu beachten, dass das Online-Verfahren nur in bestimmten Fällen zugelassen ist. Für weitere Informationen empfehle ich Ihnen, die Webseite der Bundesnotarkammer zu besuchen.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte. Wenn Sie weitere Fragen haben, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.