Zwangsversteigerungsrecht

Gesetzbuch Zwangsversteigerungsrecht 19. Auflage

Fast jeder kann in die Lage kommen, sich mit dem Thema „Zwangsversteigerung“ auseinandersetzen zu müssen – sei es als Gläubiger, der seine Forderungen nur noch im Rahmen einer Zwangsvollstreckung beitreiben kann oder als Schuldner, der seinen Grundbesitz von einer Zwangsvollstreckung bedroht sieht, obwohl er vielleicht sogar ohne eigene Schuld zahlungsunfähig wurde.

Selbst außenstehende Dritte können von einer Zwangsversteigerung betroffen sein, wenn zum Beispiel die Löschung eingetragener Rechte droht. Bei Streitigkeiten von Erbengemeinschaften oder einer Ehescheidung bleibt oft als letzter Ausweg die Teilungsversteigerung.

Manch einer plant auch den kostengünstigen Erwerb einer Immobilie durch eine Zwangsversteigerung.

Als Experte und spezialisierter Anwalt auf dem Gebiet der Zwangsversteigerung biete ich Ihnen Rechtsberatung, professionelle Hilfe und Vertretung bei der Durchsetzung Ihrer Interessen.

Ich berate und vertrete auch Mandanten im Bereich der Teilungsversteigerung. Es kommt leider immer wieder vor, dass Eigentümer- oder Erbengemeinschaften sich nicht einigen können, eine Immobilie gemeinsam zu verkaufen oder einem Beteiligten zu Alleineigentum zu übertragen. In diesen Fällen hilft nur die Einleitung einer Teilungsversteigerung, um die Eigentümergemeinschaft auseinanderzusetzen. Auch in diesem Bereich berate und vertrete ich Sie gerne. 

Das Mandat

In einem Beratungsgespräch prüfen wir die Erfolgsaussichten und erläutern Ihre Möglichkeiten im Zwangsversteigerungsverfahren. Nach Mandatserteilung entwickeln wir eine Strategie für das weitere Vorgehen und begleiten und vertreten Sie bis zum Abschluss des Zwangsversteigerungs- oder Zwangsverwaltungsverfahrens.

Um diese Interessen in der Zwangsversteigerung optimal umzusetzen, ist eine genaue Kenntnis des Immobilienrechts erforderlich. Wir haben namhafte Banken in zahlreichen Zwangsversteigerungen erfolgreich vertreten und eine Vielzahl von Teilungsversteigerungen betreut. Für Schuldner können wir unter bestimmten Voraussetzungen die Vollstreckungsaussetzung oder sogar Abwendung der Zwangsversteigerung erreichen. Kaufinteressenten erhalten von uns kompetente Hilfe bei der Ersteigerung einer Immobilie.

Für Gläubiger setzen wir dabei den Fokus auf die Realisierung der besicherten Forderungen durch eine erfolgreiche Immobilienverwertung. Teilungsversteigerungen haben in der Regel das Ziel, den Erwerb durch einen Beteiligten herbeizuführen bzw. abzuwehren oder einen hohen Erlös zu erzielen.

Erwerbsinteressenten unterstützen wir professionell dabei, über die Zwangsversteigerung oder im freihändigen Erwerb einen möglichst günstigen Kaufpreis zu erzielen. Wir übernehmen die Abwicklung aller Formalitäten und eventuelle anschließende mietvertragliche Regelungen.

Die langjährige Erfahrung und das Fachwissen unserer spezialisierten Anwälte haben wir in zahlreichen Zwangsversteigerungsverfahren unter Beweis gestellt. Eine kontinuierlich wachsende Mandantenzahl spricht für unsere Kompetenz bei der Vertretung in Immobilienrechtsangelegenheiten.

Tipps vor dem Erwerb durch Zwangsversteigerung

Informieren Sie sich über das Versteigerungsobjekt

Das gerichtliche Wertgutachten kann beim Amtsgericht eingesehen werden. Prüfen Sie außerdem, ob im Grundbuch oder im Baulastenverzeichnis Rechte Dritter (Auflagen am Bau, Wegerechte, öffentliche Lasten etc.) eingetragen sind.

Sie können Kosten sparen

Bei Zwangsversteigerungen können Immobilien oft unter dem Verkehrswert ersteigert werden. Darüber hinaus sparen Sie aber auch Gebühren, denn weder Maklergebühren noch Notargebühren fallen an. Das Vollstreckungsgericht erhebt lediglich eine geringe Zuschlagsgebühr.

Denken Sie rechtzeitig an eine Sicherheitsleistung

Meist wird bei Abgabe eines Gebots eine Sicherheitsleistung (10% des Verkehrswertes) fällig. Das Gericht akzeptiert eine vorherige Überweisung an die Gerichtskasse, Verrechnungsschecks und Bankbürgschaften.

Mein Beratungsangebot für betreibende Gläubiger

Für Banken und Gläubiger in Zwangsversteigerungsverfahren biete ich an, sie im Verfahren und im Termin zu vertreten. Erfahren Sie hier mehr:

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