Verschmelzung einer deutschen GmbH auf eine Limited

Bitte lassen Sie von Ihrem Steuerberater eine GmbH-Schlussbilanz zum Kalendertag vor dem Verschmelzungsstichtag – den Sie selbst bestimmen – erstellen, wobei es genügt, dass eine Aufstellung der Aktiva und Passiva erstellt wird, denn ein vollständiger Jahresabschluss wird nicht benötigt.
In dem Land Ihrer Wahl, bevorzugt in England, Malta oder Zypern, da dort die Gründung einer Limited ohne Probleme möglich ist, werden zwei Gesellschaften gegründet, und zwar eine Kommandit- und eine Komplementär-Limited.
In Deutschland errichtet man eine aus diesen zuvor genannten Gesellschaften eine Kommanditgesellschaft, an der die beiden Limiteds beteiligt sind. Die Geschäftsanteile der deutschen GmbH (oder UG (haftungsbeschränkt) werden dann an diese KG abgetreten und es wird anschließend zwischen den beiden Gesellschaften ein Verschmelzungsvertrag abgeschlossen mit demn Ergebnis, dass die GmbH auf die KG verschmolzen und im deutschen Handelsregister gelöscht wird.
In einem letzten Schritt tritt dann die Kommanditlimited aus der KG aus, die ebenfalls im Handelsregister gelöscht wird, so dass das Vermögen der GmbH auf diesem Weg auf die Limited übergegangen ist und man mit der Limited im Ausland ohne Unterbrechung weiter arbeiten kann. Wichtig ist, dass dieses Verfahren nicht genutzt werden darf, um eine deutsche GmbH zu bestatten. Die Löschung einer GmbH sollte daher nur im Wege der Liquidation erfolgen