Grundschuld

Der Weg zur Grundschuldbestellung
Der Kreditnehmer unterwirft sich in einer Grundschuldbestellungsurkunde im Regelfall gegenüber der Bank zugleich mit seinem gesamten persönlichen Vermögen der Zwangsvollstreckung. Zugleich unterwirft der Eigentümer die belastete Immobilie der sofortigen Zwangsvollstreckung. Mit der Grundschuldbestellung wird ein Antrag auf die Eintragung der Grundschuld ins Grundbuch gestellt. Bevor die Grundschuldbestellung abgewickelt werden kann, muss der Darlehensvertrag zwischen Darlehensnehmer und Kreditinstitut ausgehandelt und von beiden Parteien unterzeichnet sein. Dann führt der nächste Weg zum Notar, der die Grundschuldbestellung beurkundet und die Eintragung der Grundschuld in das Grundbuch veranlasst. Der Eintrag der Grundschuld ins Grundbuch findet nach notarieller Beglaubigung beim Grundbuchamt des Amtsgerichtes statt.
Da der Kreditnehmer einen Termin beim Notar benötigt und die Grundschuldbestellung danach beim Amtsgericht bearbeitet wird, dauert es in der Regel einige Wochen, bis die Eintragung der Grundschuld im Grundbuch erfolgt. Daher sollte der Kreditnehmer seinen Notar fragen, wie lange die Grundschuldbestellung bei ihm und bei dem zuständigen Amtsgericht erwartungsgemäß dauern wird.
Ein paar Tipps
Der Kreditnehmer sollte bei der Grundschuldbestellung darauf achten, dass die Grundschuld möglichst gering verzinst bestellt wird. In der Regel lassen sich die Banken Grundschuldzinsen zwischen 12 und 18 % p.a. als Sicherheit mit im Grundbuch eintragen, weil die Zinsen im Rahmen einer Zwangsversteigerung die Sicherheit erhöhen und dort als Forderung angemeldet werden können. Tatsächlich darf die Bank aber nur die Zinsen vom Kreditnehmer beanspruchen, die dieser im Darlehensvertrag übernommen hat. In der notariellen Urkunde muss daher der Zinssatz genau festgelegt werden. Vor dem Gang zum Notar sollte sich der Kreditnehmer Fragen zur Grundschuldbestellung notieren und sich diese beantworten lassen.