Beweislast bei Schäden in der Mietwohnung

von | Mittwoch, 25.11.2020 | Mietrecht

In den meisten Mietwohnungen treten im Laufe des Nutzungszeitraums Schäden auf. Sofern diese den üblichen Verschleiß überschreiten, kann der Vermieter dafür Schadenersatz verlangen. Voraussetzung: Die Mängel wurden nicht schon durch den Vormieter verursacht. Damit der Mieter sich gegen unzulässige Forderungen wehren kann, sollte er bei der Übergabe der Mietsache auf einem detaillierten Abnahmeprotokoll bestehen.

Mieter haften für selbstverursachte Schäden in der Mietwohnung

Das Amtsgericht Saarbrücken verhandelte einen Fall, in dem ein Vermieter von seiner ehemaligen Mieterin eine Entschädigung für stark abgenutzte Türen und Türrahmen forderte. Diese erklärte, die Türen hätten sich bereits bei ihrem Einzug in einem schlechten Zustand befunden, und verweigerte die Zahlung. Da das Übergabeprotokoll jedoch keine Eintragungen über derartige Schäden enthielt, konnte sie ihre Aussage nicht beweisen, weshalb des Gericht zugunsten des Vermieters entschied (AZ 120 C 12/16).

Beweislast für Mieter und Vermieter

Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ist in § 280 Abs. 1 geregelt, dass eine Mietsache mit Beendigung des Mietvertrags unbeschädigt zurückgegeben werden muss. Aus diesem Grund ist der Vermieter schadenersatzberechtigt, wenn man Schäden an der Mietsache hervorruft. Hierfür muss er lediglich beweisen, dass der Schaden beim Auszug tatsächlich besteht. Möglich ist dies mithilfe eines Abnahmeprotokolls, Fotos, Zeugenaussagen von Handwerken und Gutachten.

Streitet man als Mieter die Verursachung des Schadens ab, trägt man hierfür die Beweislast. Zeugenaussagen reichen nicht aus, weshalb es als Mieter grundsätzlich schwierig ist, seine Unschuld an dem Schaden nachzuweisen.

Mit Abnahmeprotokoll Streitigkeiten vorbeugen

Da der Mieter die Beweislast trägt, sollte er alle kleineren und größeren Mängel vor dem Einzug in die Mietwohnung dokumentieren. Hierbei ist es wichtig, darauf zu bestehen, dass ausnahmslos alle Mängel in das Abnahmeprotokoll übernommen werden. Zudem empfiehlt es sich, die Wohnung direkt bei der Übergabe zur fotografieren. Auf lange Sicht kann man sich damit viele Probleme ersparen. Zu guter Letzt ist es wichtig, dass das Übergabeprotokoll von beiden Parteien unterschrieben wird.