Kategorie: WEG-Recht

Geltendmachung von Rechtsverfolgungskosten gegenüber dem Verwalter

Geltendmachung von Rechtsverfolgungskosten gegenüber dem Verwalter

Wird ein Wohnungseigentümer zu Unrecht auf Zahlung von Wohngeld in Anspruch genommen und beauftragt zur Abwehr dieser Forderung einen Rechtsanwalt, kann er die hierdruch entstandenen Rechtsanwaltskosten nicht gegenüber dem Verwalter geltend machen, da dieser nur als Vertreter handelt und daher nicht unmittelbar auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden kann.

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Vorkaufsrecht des Mieters beim Verkauf des gesamten Mehrfamilienhauses

Vorkaufsrecht des Mieters beim Verkauf des gesamten Mehrfamilienhauses

Das Vorkaufsrecht des Mieters nach § 577 I 1 Alt. 2 BGB entsteht bei dem Verkauf eines mit einem Mehrfamilienhaus bebauten ungeteilten Grundstücks nach der Auffassung des Bundesgerichtshofs (BGH) nur dann, wenn sich der Veräußerer vertraglich zur Durchführung der Aufteilung gemäß § 8 WEG verpflichtet und ferner die von dem Vorkaufsrecht erfasste zukünftige Wohnungseigentumseinheit in dem Vertrag bereits hinreichend bestimmt oder zumindest bestimmbar ist. Es entsteht in der Regel nicht, wenn erst die Erwerber Wohnungseigentum begründen sollen, und zwar auch dann nicht, wenn diese beabsichtigen, die neu geschaffenen Einheiten jeweils selbst zu nutzen („Erwerbermodell”).

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Nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch unter Wohnungseigentümern

Nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch unter Wohnungseigentümern

Wird die Nutzung des Sondereigentums durch rechtswidrige Einwirkungen beeinträchtigt, die von im Sondereigentum eines anderen Wohnungseigentümers stehenden Räumen ausgehen, kann dem betroffenen Wohnungseigentümer ein nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch in entsprechender Anwendung von § 906 II 2 BGB zustehen; das gilt auch im Verhältnis von Mietern solcher Räume.

Die Beklagte betrieb im dritten Obergeschoss eines in Wohnungseigentum unterteilten Gebäudes ein ambulantes Operationszentrum. In dem darunter liegenden Stockwerk befand sich die Arztpraxis des Versicherungsnehmers, dessen Versicherer die Klägerin ist. Sowohl der Beklagten als auch dem Versicherungsnehmer waren die von ihnen genutzten Räume, die im (Sonder-)Eigentum unterschiedlicher Teileigentümer stehen, jeweils mietweise überlassen worden. In der Praxis der Beklagten löste sich in der Nacht eine Schlauchverbindung, wodurch es zu einem Wasseraustritt und zu Schäden auch in den Praxisräumen des Versicherungsnehmers kam. Den Schaden glich die klagende Versicherung aus und verlangt diesen nunmehr von der Beklagten ersetzt.

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Fällung eines großen Baumes ist keine Instandsetzung

Fällung eines großen Baumes ist keine Instandsetzung

Das Landgericht Lüneburg hat in einem vom 30.04.2013 zum Aktenzeichen 5 S 111/12 entschieden, dass die Fällung eines großen Baumes keine Instandsetzung ist. Unter Instandsetzung sind bezogen auf die Pflege des gemeinschaftlichen Gartens nach Auffassung des Gerichts zweifellos die normalen Pflegemaßnahmen zu verstehen wie Rasen mähen, Hecke schneiden, sicherlich auch das Pflanzen von Sträuchern oder die Entfernung von Sträuchern oder kleineren Gehölzen.

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Beratungshilfe

Beratungshilfe

Die Beratungshilfe ist in Deutschland eine Sozialleistung für den Rechtsuchenden, der die Kosten für die Beratung oder Vertretung durch einen Rechtsanwalt nicht aufbringen kann und dem keine andere zumutbare Möglichkeit für eine Hilfe zur Verfügung steht. Maßgeblich...

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