Erbangelegenheiten: Hilfe bei der Testamentsgestaltung

von | Montag, 08.01.2024 | Allgemein

Wer ein nicht unerhebliches Vermögen besitzt, sollte noch zu Lebzeiten ein Testament aufsetzen. Damit werden Streitigkeiten der Erbnehmer vermieden, denn die Erbfolge ist im Testament genau geregelt. Unterschieden wird zwischen einem handschriftlichen und einem notariell beurkundeten Testament. Erfahren Sie, welche Vorteile das notarielle Testament für die Erben hat und was Sie bei der Testamentserstellung beachten sollten.

Warum also einen Notar in Anspruch nehmen, um das eigene Testament aufzusetzen. Tatsache ist: Das deutsche Erbrecht ist eine sehr komplexe Angelegenheit; ein Testament kann auf vielfältige Arten gestaltet werden. Ein fachkundiger Notar klärt Sie hinsichtlich der rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten umfassend auf und sorgt dafür, dass Ihre individuellen Vorstellungen und Wünsche berücksichtigt werden.

 

Ohne juristische und fachkundige Hilfe ein Testament zu erstellen, kann zahlreiche Fallstricke mit sich bringen. Das Problem dabei: Wer sich nicht wirklich mit der Materie auskennt, verwendet häufig Formulierungen, die dem eigentlichen Willen nicht entsprechen. Was viele ebenfalls nicht berücksichtigen: Ein handschriftliches Testament ist nur für bestimmte Personen möglich. Für nicht verheiratete Lebensgefährten etwa ist z.B. ein gemeinschaftliches handschriftliches Testament rechtlich nicht wirksam.

Für viele spielt bei der Testamentserstellung die Kostenfrage einen entscheidenden Faktor dar. Auf den ersten Blick scheint dann das handschriftliche Testament kostengünstiger. Wohl fallen für den Errichter des Testamentes die einmaligen Kosten für den Notar an. Ein notariell beurkundetes Testament ist jedoch für die Erben kostengünstiger. Deren Vorteil ist, dass sie dann keinen Erbschein mehr benötigen und sich so Zeit und den finanziellen Aufwand für die Beantragung und Erteilung eines Erbscheins durch das zuständige Amtsgericht gleichermaßen sparen.

Welche Kosten für den Erbschein auf die Erben zukommen, ist in erster Linie vom Vermögen des Verstorbenen abhängig. Je höher dieses ist, desto mehr Kosten müssen für einen Erbschein veranschlagt werden. Diese Kosten entfallen, wenn es ein notariell beurkundetes Testament gibt. Als Faustregel gilt: Die Kosten des Erbscheinverfahrens betragen in etwa die doppelte Höhe der Kosten eines notariellen Testaments.

Ein weiterer Vorteil eines vom Notar beurkundeten Testamentes: Dieses wird unmittelbar nach seiner Errichtung vor dem Notar beim Zentralen Testamentsregister der Bundesnotarkammer registriert und beim zuständigen Amtsgericht aufbewahrt. So ist sichergestellt, dass es im Erbfall schnell gefunden wird. Dafür muss man einmalig 15 Euro Anmeldegebühr beim Zentralen Testamentsregister sowie 75 Euro Gebühr für die Hinterlegung bezahlen.

Wie bereits erwähnt, gibt es eine gesetzlich geregelte Erbfolge. Möchten Sie diese bei Ihrem Tod nicht eintreten lassen, ist ein notariell beurkundetes Testament ebenfalls notwendig. Möchten Sie also selbst entscheiden, wer nach Ihrem Ableben Ihr Vermögen erhält, müssen Sie testamentarische Regelungen, sogenannte letztwillige Verfügungen, treffen.

Neben dem handschriftlichen und dem notariellen Testament gibt es noch eine weitere Form der letztwilligen Verfügung, den sogenannten Erbvertrag. Ist das Erbe an bestimmte Auflagen gebunden, ist ein solcher empfehlenswert. Sinnvoll ist ein solcher etwa bei der Übernahme eines Familienbetriebes, bei unverheirateten Partnern oder nicht blutsverwandten Kindern.

Wichtig: Ein Erbvertrag kann im Nachhinein einseitig nicht mehr geändert werden. Das geht nur, wenn eine Rücktrittsklausel enthalten ist.

Zu guter Letzt sollte das gemeinschaftliche Testament nicht unerwähnt bleiben. Hierbei handelt es sich um ein gemeinsames Testament von Ehepartnern oder einer eingetragenen Lebensgemeinschaft. Dieses gemeinschaftliche Testament kann sowohl handschriftlich erfolgen, als auch notariell beurkundet werden. Bei dieser Form des Testaments ist eine nachträgliche Änderung, sollte einer der beiden Partner bereits verstorben sein, allerdings schwierig, da ein Widerruf zu seiner Wirksamkeit der notariellen Beurkundung bedarf und dem anderen Partner des Testamentes zugestellt werden muss.

Welche Schritte sind nun grundsätzlich notwendig, wenn Sie ein Testament erstellen möchten? Prüfen Sie zunächst, ob die gesetzliche Erbfolge für Sie passend ist oder ob Sie von ihr abweichen möchten. Danach entscheiden Sie, ob ein handschriftliches Testament genügt oder ob Sie Ihren letzten Willen vom Notar beurkunden lassen möchten.

Auch bei einem handschriftlichen Testament gilt es, einige grundlegende Dinge zu beachten. Das gesamte Schriftstück muss handschriftlich verfasst sein. Es darf keine Passagen enthalten, die mit Schreibmaschine oder Computer verfasst wurden. Zwingend notwendig ist unter diesem Testament die Unterschrift des Verfassers ebenso wie Ort und Datum der Niederschrift.

Egal für welche Art des Testaments Sie sich entscheiden: Etwa alle fünf Jahre sollten Sie überprüfen, ob das Schriftstück noch aktuell ist. Auch wenn sich Ihre familiären Verhältnisse, etwa durch Tod, Scheidung oder Geburt geändert haben, prüfen Sie die Aktualität des Testaments und nehmen gegebenenfalls Änderungen vor.

Bei sehr komplizierten Erbregelungen, bei einem hohen Vermögen oder wenn Sie von der gesetzlichen Erbfolge abweichen möchten, ist ein notarielles Testament unbedingt ratsam. Auch wenn Sie nicht mehr dazu in der Lage sind, ein handschriftliches Testament zu verfassen, sollten Sie einen Notar hinzuziehen und – insbesondere bei hohen Vermögenswerten – auch einen Steuerberater kontaktieren, um die steuerlichen Auswirkungen einer testamentarischen Regelung mit diesem auszuloten.