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Verschmelzung einer deutschen GmbH auf eine Limited

Verschmelzung einer deutschen GmbH auf eine Limited

Im Zuge eines zusammenwachsenden Europas kommt immer häufiger der Wunsch auf, dass bestehende Gesellschaften aus Deutschland in das europäische Ausland verlegt oder mit einer europäischen Gesellschaft verschmolzen werden. Auch wenn der Europäische Gerichtshof bereits im Jahr 2005 entschieden hat, dass eine grenzüberschreitende Verschmelzung auch ohne eine verbindliche Verschmelzungsrichtlinie zulässig ist (vgl. EuGH, Urteil vom 13. 12. 2005 – C-411/03), gestaltet sich dieser Prozess doch als sehr schwierig, weil die Behörden und Registergerichte beider an der Verschmelzung beteiligter Länder notwendig ist.

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