Im deutschen Recht bezeichnet eine Ausfertigung eine Abschrift der Urschrift einer Urkunde. Als amtliche Kopie vertritt sie die Urschrift im Rechtsverkehr gem. § 47 BUrkG und kann entsprechend wie das Original eingesetzt werden. Wesensmerkmale Wesensmerkmal der...
Ausfertigung
von Rechtsanwalt Dols | Jan. 1, 2014 | Beglaubigungen, Erbrecht, Familienrecht, GmbH, Handels- und Gesellschaftsrecht, Handelsregister, Immobilienrecht, Notar, UG (haftungsbeschränkt), Vorsorgevollmacht u. Patientenverfügung
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