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Ausfertigung

Ausfertigung

Im deutschen Recht bezeichnet eine Ausfertigung eine Abschrift der Urschrift einer Urkunde. Als amtliche Kopie vertritt sie die Urschrift im Rechtsverkehr gem. § 47 BUrkG und kann entsprechend wie das Original eingesetzt werden. Wesensmerkmale Wesensmerkmal der...

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Kaufvertrag

Kaufvertrag

Der Notar entwirft den Text des Kaufvertrages für die Vertragsparteien. Hierbei ist er aber gehalten, die Wünsche und den wirklichen Willen der Vertragsparteien im Vorfeld der Beurkundung zu erforschen und in den von ihm zu entwerfenden Urkundstext auch einfließen zu...

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