Nach der zum 1. Juli 2014 in Kraft tretenden Reform des Verbraucherinsolvenzrechts kann die Restschuldbefreiung schneller erreicht werden, es gibt aber auch neue Versagungsgründe.
Im Insolvenzrecht gibt es ab 1.7.2014 spürbare Erleichterungen für Schuldner. Überschuldete sollen früher wieder die Chance zum Neuanfang bekommen, sofern sie sich glaubhaft um Entschädigung ihrer Gläubiger bemühen. Auf diesem Weg ist die Erteilung der Restschuldbefreiung künftig teilweise bereits nach drei bzw. fünf Jahren möglich.


